Wann entsteht eine ausländische Betriebsstätte


Eine deutsche Werbeagentur hat in Moskau ein Büro gemietet, um auf dem Moskauer Markt im Bereich der Werbung tätig zu sein. Führt diese Tätigkeit zur Entstehung einer steuerlichen Betriebsstätte?
Eine Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens liegt vor, wenn die Tätigkeit in Russland durch eine feste Geschäftseinrichtung – also ständig – ausgeübt wird. Ständigen Charakter hat die Tätigkeit des Unternehmens, wenn sie mehr als 30 Tage beträgt. Das Werbegeschäft einer Werbeagentur ist nicht mehr als Hilfstätigkeit zu qualifizieren, so dass eine steuerliche Betriebsstätte entsteht.