Das einkommensteuerrechtliche Selbstveranlagungsverfahren in Russland
In Russland gilt das Selbstveranlagungsverfahren, d.h. die Einkommensteuer wird selbst berechnet und ohne Steuerbescheid vom Steuerpflichtigen überwiesen. Der Empfänger der Überweisung ist die russische Steuerverwaltung. Dabei gibt es oft Probleme bei den deutschen Banken, da die russische Zentralbank eine nicht systemkonforme BIC-Nummer hat. Die Bank sollte gegebenenfalls bei der russischen Zentralbank anrufen, um dies zu … Weiterlesen