Zum Verbot der grenzüberschreitenden Datenverarbeitung in Russland
Die Frage der Reichweite des russischen Gebotes, personenbezogene Daten russischer Staatsbürger nur auf in Russland befindlichen Servern zu verarbeiten (Art. 18 Abs. 5 RusDSchG), ist in der russischen Rechtsprechung und Verwaltung noch immer nicht einheitlich geklärt. Aufgrund praktischer und rechtlicher Zwänge, zeichnet sich aber ein liberaler Ansatz ab, der dogmatisch wie folgt begründet wird: Im … Weiterlesen