Wer ist in Russland einkommensteuerpflichtig?
Wer sich in Russland mindestens 183 Tage aufhält wird in der Regel in Russland einkommensteuerpflichtig. Ausgangspunkt zur Bestimmung der Einkommensteuerpflicht ist das Deutsch-Russische Doppelbesteuerungsabkommen. Die russischen Behörden hatten bisher zur Bestimmung der Aufenthaltsdauer auf ein Kalenderjahr abgestellt. Seit diesem Jahr gilt folgendes: Erstens wird die Aufenthaltsdauer innerhalb von 12 aufeinander folgenden Monaten bestimmt und zweitens wird der Aufenthalt in Russland nicht dadurch unterbrochen, dass der Steuerpflichtige sich bis zu 6 Monate zu Ausbildungszwecken oder zu medizinischen Zwecken im Ausland aufhält.