Der in Deutschland ansässige Gesellschafter einer in Russland eingetragenen Tochtergesellschaft hat über die jährliche Gewinnausschüttung beschlossen. Zu welchem Zinssatz sind die Dividendeneinkünfte zu versteuern?
Als Einkünfte einer im Ausland ansässigen Gesellschaft werden Dividenden grundsätzlich zu 15 % besteuert, es sei denn, ein niedrigerer Satz findet Anwendung aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens mit dem Sitzstaat der bezugsberechtigten Person. Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Russland kann bei einer sogenannten qualifizierten Beteiligung ein ermäßigter Steuersatz von 5 % zur Anwendung kommen. Eine qualifizierte Beteiligung liegt vor, wenn sie mindestens 10 % des Stammkapitals ausmacht und wertmäßig nicht unter Euro 81.806 liegt. Die Steuer ist auf die Bruttodividende zu berechnen.