- Unternehmensgründung
- Eröffnung von Niederlassungen, Repräsentanzen, Filialen
- Liquidation und Abwicklung von Gesellschaften
- Joint Ventures
Sie haben sich entschieden zunächst nur eine Repräsentanz in Moskau akkreditieren zu lassen. Ihr Büro können Sie zur Untermiete bei einem Partner oder bei einem zu diesem Zweck eingeschalteten Dienstleister beziehen. Haben Sie die von ihm berechnete gesetzliche Mehrwertsteuer zu zahlen? Antwort: Nein, denn ausländische akkreditierte Repräsentanzen zahlen keine Mehrwertsteuer auf Mietzinsen! Schaffen Sie besser bereits im Mietvertrag Gewissheit, andernfalls bleibt die Rückerstattung als Vorsteuer fraglich und behindert Ihre Cash Flow Planung.
Die Gründung einer russischen OOO haben wir in unserem Fachartikel „Gründung einer GmbH in Russland“ für Sie zusammengefasst. Zur Antragstellung ist keine Einreise der Gesellschafter nach Russland erforderlich, obgleich dies von lokalen Juristen des Öfteren behauptet wird. Nach der Gründung wird häufig die Frage nach der Kapitalisierung der neuen Gesellschaft aufgeworfen. Neben der Erhöhung des gezeichneten Eigenkapitals, stehen hierfür der Zuschuss ins Vermögen nach Art. 27 GmbHG, die unentgeltliche Zuwendung oder Gesellschafterdarlehen zur Verfügung, die verschiedene steuerliche Auswirkungen haben. Die unentgeltliche Zuwendung ist steuerlich nicht ertragswirksam wenn der Gesellschafter mehr als 50% an der Gesellschaft hält. Sacheinlagen können in vielen Fällen zollfrei eingeführt werden.
Wahl der richtigen Niederlassungsform
Für kleine und mittlere Unternehmen ist die OOO die geeignetste Rechtsform für Geschäfte in Russland. die sich durch die leichtere Kapitalbeschaffung auszeichnen. Die geschlossene Aktiengesellschaft („ZAO“) wurde abgeschafft. Seit 2015 wird nur noch zwischen gelisteten und nichtgelisteten Aktiengesellschaften unterschieden („öffentliche AO“ und „nichtöffentliche AO“). Die Gründung einer rechtlich unselbständigen Filiale oder Repräsentanz macht meist keinen Sinn, denn ihre Akkreditierung ist regelmäßig zu verlängern, was bürokratisch und finanziell der Gründung einer GmbH gleichkommt.
Gerne übernehmen wir auch die Abwicklung und Liquidation von Gesellschaften und Niederlassungen in Russland.
Besonderheiten bei der Errichtung von Joint Ventures
Das russische Gesellschaftsrecht hat seit 2009 Stimmbindungsverträge und sonstige Verträge zwischen Gesellschaftern gesetzlich legalisiert. Strittig ist, ob gemäß Art. 248 Abs. 1 Wirtschaftsprozessordnung gesellschaftsrechtliche Fragen einer Schiedsklausel unterworfen werden können. Eine Klarstellung seitens des Gesetzgebers zu Gunsten ihrer Schiedsfähigkeit wird in 2016 erwartet. Russische Partner haben zudem oft Schwierigkeiten mit flexiblen Kündigungs- und Exit Regelungen in Joint Venture Vereinbarungen. Entsprechende Vertragsentwürfe sollten aus Gründen der Klarheit in Struktur und der Formulierung nicht der russischen Seite überlassen werden.
Wahl der richtigen Niederlassungsform (OOO, OAO, ZAO, Repräsentanz, Filiale)
Registrierung und Anmeldung zu den Sozialversicherungsfonds
Steuerliche Aspekte zum Betriebsstättenrisiko
Fertigung von Joint Venture Verträgen, Stimmbindungsverträge und deren rechtliche Durchsetzung