Wir übernehmen für sie kraft anwaltlicher Vollmacht die Forderungsdurchsetzung auf Erfolgsbasis in Russland. Für uns spielt dabei keine Rolle, ob sich der Gerichtsstand auf dem Territorium Russlands oder bei einem ausländischen Schiedsgericht befindet.
In der Regel führen wir vor der Prozessführung eine Bonitätsprüfung des Schuldners in Russland durch und beschaffen für Sie einen aktuellen Handelsregisterauszug des Schuldners.
Im Rahmen der Zwangsvollstreckung ist die Kontopfändung ein extrem einfaches Instrument, um Vollstreckungstitel durchzusetzen. Bankkonten können in Russland durch Eigenantrag des Gläubigers – ohne Gerichtsvollzieher oder Pfändungsbeschluss – gepfändet werden. Einzelheiten zur praktischen Prozessführung und Forderungsdurchsetzung in Russland finden Sie in unserem Leitfaden „Forderungsdurchsetzung in Russland“.
Die Gerichtskosten der ordentlichen Gerichte in Russland sind marginal im Vergleich zu den Kosten der privaten Schiedsgerichte. Beim Schiedsgericht in Stockholm zahlen Sie beispielsweise eine Registrierungsgebühr für die Klage in Höhe von 1.500 EUR. Das Moskauer Schiedsgericht bei der Industrie- und Handelskammer verlangt 1.000 USD Registrierungsgebühr für eine Klage. Die Schiedsrichterkosten sind zusätzlich zu zahlen und variieren bei den Gerichten.
Bedenken Sie bitte, dass das ordentliche russische Wirtschaftsgericht (russ. arbitrazhny sud) häufig irreführend mit Schiedsgericht oder Arbitragegericht übersetzt wird, obwohl an sich die ordentliche Zivilgerichtsbarkeit in Russland gemeint ist.
Ihr Ansprechpartner
RA Stefan Geisthardt
E-Mail: s.geisthardt@rechtsanwaltrussland.de
Direct Line: +49 (0)30 60982657