Beginn der Rechtmittelfristen in Russland
Nach deutschem Rechtsverständnis beginnen die Rechtsmittelfristen für die Berufung oder Revision gegen Urteile des Wirtschaftsgerichts erst mit dem Tag der Zustellung des anzufechtenden Urteils bei der Partei. Nicht so in Russland. Gemäß Art. 188 Abs. 3 der Wirtschaftsprozessordnung der Russischen Föderation („WPO“) beginnt die Berufungsfrist von einen Monat mit Verkündung des Urteils, wobei dafür das Datum … Weiterlesen